Konfliktmanagement

Umgang mit Krankmeldungen und (auffälligen) Fehlzeiten

Jeder ist einmal krank. Das ist kein Problem, solange die Fehltage ordnungsgemäß entschuldigt werden.

Entschuldigtes Fehlen

  • Am ersten Fehltag erfolgt durch die Eltern eine telefonische Abmeldung ihres Kindes.
  • Eine schriftliche Entschuldigung wird zum Ende der Fehlzeit eingereicht. Ist das Kind wieder in der Schule, bringt es diese Entschuldigung direkt mit.
  • Spätestens nach einer weiteren Woche muss die Entschuldigung vorliegen, sonst werden die Fehlzeiten als unentschuldigt gewertet.

Unentschuldigtes Fehlen

  • Ist ein Kind nicht entschuldigt worden, wird der Klassenlehrer Kontakt zu den Eltern aufnehmen. Ab dem 5. unentschuldigten Fehltag werden diese schriftlich durch einen Elternbrief informiert und die Attestpflicht erfolgt. Das bedeutet, dass eine ärztliche Bescheinigung bei jedem Fehlen eingereicht werden muss.
  • Häufen sich unentschuldigte Fehltage, folgen weitere Maßnahmen der Schule (siehe Handlungsplan), es erfolgt eine Schulpflichtverletzungsanzeige und ein Bußgeldverfahren droht.

Der folgenden Abbildung ist der Handlungsplan zum Umgang mit Fehlzeiten an unserer Schule zu entnehmen:

 

Ansprechpartnerinnen

Frau Engwer
Frau Terstegge